Tierzuchtangelegenheiten

Verwendung von Samen / Gleichwertigkeit von Qualifikationen

Aktuell in Niedersachsen angebotene Eigenbestandsbesamungskurse und Kurse für Besamungsbeauftragte

Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 die Verwendung des Samens durch Tierärzte, Fachagrarwirte Besamungswesen, Besamungsbeauftragte (nur im Auftrag einer Besamungsstation oder eines Samendepots) oder Tierhalter oder …

Ausbildungsstätten für Eigenbestandsbesamer

Der Personenkreis, der künstliche Besamungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchführen darf, ist im Tierzuchtgesetz benannt. Darin ist festgelegt, dass neben Tierärzten und Besamungstechnikern auch Tierhalter (Eigenbestandsbesamer) …